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Hunde-Atlas · Mecklenburg-Vorpommern
Hundesteuer Neubrandenburg 2026
Was ein Hund in Neubrandenburg an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Neubrandenburg (Beschluss vom 11.12.2019), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 14 Tagen.
Ermäßigungen und Befreiungen: zweiter Hund 150 €, ab dem dritten 200 € je Hund; Hunde aus dem Tierheim Neubrandenburg ein Jahr befreit.
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Neubrandenburg; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht: keine Pflicht (laut Übersicht)
- Hundeführerschein: keine landesweite Regel
- Leinenpflicht: alle Hunde an bestimmten Orten (Veranstaltungen, Geschäfte); kein unbeaufsichtigter Freilauf
- Chip und Register: nur gefährliche Hunde
- Listenhunde: 0 Rassen
Alle Regeln in Mecklenburg-Vorpommern mit Quellen →
Für Hunde in Neubrandenburg
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neubrandenburg?
96 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 150 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: 600 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Neubrandenburg anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen.
Gibt es in Neubrandenburg Ermäßigungen oder Befreiungen?
Zweiter Hund 150 €, ab dem dritten 200 € je Hund; Hunde aus dem Tierheim Neubrandenburg ein Jahr befreit.
Brauche ich in Neubrandenburg eine Hundehaftpflicht?
keine Pflicht (laut Übersicht).