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Hunde-Atlas · Nordrhein-Westfalen
Hundesteuer Lüdenscheid 2026
Was ein Hund in Lüdenscheid an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Nordrhein-Westfalen gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Stadt Lüdenscheid: Hundesteuer (Bürgerportal), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen.
Ermäßigungen und Befreiungen: bei zwei Hunden 180 € je Hund, ab drei Hunden 240 € je Hund; gefährliche Hunde 864 €.
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Lüdenscheid; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht: gefährliche, Listen- und große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg); mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden
- Hundeführerschein: für gefährliche, Listen- und große Hunde
- Leinenpflicht: große Hunde innerorts an vielen Orten; gefährliche Hunde überall
- Chip und Register: gefährliche, Listen- und große Hunde
- Listenhunde: 14 Rassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu)
Alle Regeln in Nordrhein-Westfalen mit Quellen →
Für Hunde in Lüdenscheid
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lüdenscheid?
120 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 180 € je Hund bei zwei Hunden, ab drei Hunden 240 € je Hund. Gefährliche Hunde / Listenhunde: 864 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Lüdenscheid anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen.
Gibt es in Lüdenscheid Ermäßigungen oder Befreiungen?
Bei zwei Hunden 180 € je Hund, ab drei Hunden 240 € je Hund; gefährliche Hunde 864 €.
Brauche ich in Lüdenscheid eine Hundehaftpflicht?
gefährliche, Listen- und große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg); mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden.