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Hundesteuer Saarbrücken 2026
Was ein Hund in Saarbrücken an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Saarland gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Saarbrücken vom 17.3.2010 (in Kraft 1.1.2011), ergänzend: Landeshauptstadt Saarbrücken: Hund an- oder abmelden, abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen.
Ermäßigungen und Befreiungen: jeder weitere Hund 168 €; kein höherer Satz für gefährliche Hunde in der Satzung; Hund aus einem Tierheim ein Jahr befreit (nur erster Hund); befreit bei Sozialleistungen (SGB II/XII) oder vergleichbarem Einkommen.
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Saarbrücken; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Saarland
- Hundehaftpflicht: gefährliche Hunde; mind. 1 Mio. € Personen-, 500 000 € Sachschäden, jährlich nachzuweisen
- Hundeführerschein: für gefährliche Hunde (Sachkundebescheinigung, Halter mind. 18 Jahre)
- Leinenpflicht: noch nicht erfasst
- Chip und Register: noch nicht erfasst
- Listenhunde: 3 Rassen (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull-Terrier)
Alle Regeln in Saarland mit Quellen →
Für Hunde in Saarbrücken
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Saarbrücken?
120 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 168 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: kein höherer Satz.
Bis wann muss ich meinen Hund in Saarbrücken anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen.
Gibt es in Saarbrücken Ermäßigungen oder Befreiungen?
Jeder weitere Hund 168 €; kein höherer Satz für gefährliche Hunde in der Satzung; Hund aus einem Tierheim ein Jahr befreit (nur erster Hund); befreit bei Sozialleistungen (SGB II/XII) oder vergleichbarem Einkommen.
Brauche ich in Saarbrücken eine Hundehaftpflicht?
gefährliche Hunde; mind. 1 Mio. € Personen-, 500 000 € Sachschäden, jährlich nachzuweisen.