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Hunde-Atlas · Rheinland-Pfalz
Hundesteuer Mainz 2026
Was ein Hund in Mainz an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Rheinland-Pfalz gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Mainz (Fassung 1.3.2012), ergänzend: Amtsblatt Mainz 36/2025: Haushaltssatzung 2025, § 6 (gleiche Sätze bestätigt), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 14 Tagen.
Ermäßigungen und Befreiungen: jeder weitere Hund 216 €; Hunde aus dem Tierheim Mainz 12 Monate befreit; befreit u. a. Blinden- und Assistenzhunde; 50 % Ermäßigung bei Sozialleistungen (SGB II/XII), nicht für gefährliche Hunde.
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Mainz; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht: gefährliche Hunde; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € sonstige Schäden
- Hundeführerschein: für gefährliche Hunde; Halter mind. 18 Jahre
- Leinenpflicht: gefährliche Hunde sicher verwahren; Leinenpflicht regeln die Gemeinden per Gefahrenabwehrverordnung
- Chip und Register: nur gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3)
- Listenhunde: 3 Rassen (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull-Terrier)
Alle Regeln in Rheinland-Pfalz mit Quellen →
Für Hunde in Mainz
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mainz?
186 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 216 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: 600 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Mainz anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen.
Gibt es in Mainz Ermäßigungen oder Befreiungen?
Jeder weitere Hund 216 €; Hunde aus dem Tierheim Mainz 12 Monate befreit; befreit u. a. Blinden- und Assistenzhunde; 50 % Ermäßigung bei Sozialleistungen (SGB II/XII), nicht für gefährliche Hunde.
Brauche ich in Mainz eine Hundehaftpflicht?
gefährliche Hunde; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € sonstige Schäden.