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Hunde-Atlas · Rheinland-Pfalz
Hundesteuer Neustadt an der Weinstraße 2026
Was ein Hund in Neustadt an der Weinstraße an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Rheinland-Pfalz gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Neustadt an der Weinstraße vom 24.4.2023 (in Kraft 1.5.2023), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 14 Tagen.
Ermäßigungen und Befreiungen: zweiter Hund 150 €, jeder weitere 185 € (Satzung 2023; ab 2024 werden die Sätze in der Haushaltssatzung festgelegt, dort noch nicht geprüft); kein eigener Satz für gefährliche Hunde; Hunde aus dem Neustadter Tierheim 2 Jahre halber Satz.
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Neustadt an der Weinstraße; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht: gefährliche Hunde; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € sonstige Schäden
- Hundeführerschein: für gefährliche Hunde; Halter mind. 18 Jahre
- Leinenpflicht: gefährliche Hunde sicher verwahren; Leinenpflicht regeln die Gemeinden per Gefahrenabwehrverordnung
- Chip und Register: nur gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3)
- Listenhunde: 3 Rassen (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull-Terrier)
Alle Regeln in Rheinland-Pfalz mit Quellen →
Für Hunde in Neustadt an der Weinstraße
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neustadt an der Weinstraße?
105 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 150 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: nicht geprüft.
Bis wann muss ich meinen Hund in Neustadt an der Weinstraße anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen.
Gibt es in Neustadt an der Weinstraße Ermäßigungen oder Befreiungen?
Zweiter Hund 150 €, jeder weitere 185 € (Satzung 2023; ab 2024 werden die Sätze in der Haushaltssatzung festgelegt, dort noch nicht geprüft); kein eigener Satz für gefährliche Hunde; Hunde aus dem Neustadter Tierheim 2 Jahre halber Satz.
Brauche ich in Neustadt an der Weinstraße eine Hundehaftpflicht?
gefährliche Hunde; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € sonstige Schäden.