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Hunde-Atlas · Niedersachsen
Hundesteuer Langenhagen 2026
Was ein Hund in Langenhagen an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Niedersachsen gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Langenhagen vom 8.11.2024 (in Kraft 1.1.2025), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 14 Tagen.
Ermäßigungen und Befreiungen: zweiter Hund 144 €, jeder weitere 192 €; gefährliche Hunde je 700 €; Befreiung nur für Hunde in Tierschutzeinrichtungen; halber Satz für einen Hund bei geringem Einkommen (Härtefall).
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Langenhagen; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht: alle Hunde ab 6 Monaten; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden
- Hundeführerschein: für Ersthalter: Theorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr; befreit u. a., wer in den letzten 10 Jahren 2 Jahre beanstandungsfrei einen Hund hielt
- Leinenpflicht: keine landesweite Leinenpflicht; Gemeinden können sie anordnen
- Chip und Register: Chip und zentrales Hunderegister für jeden Hund
- Listenhunde: 0 Rassen
Alle Regeln in Niedersachsen mit Quellen →
Für Hunde in Langenhagen
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Langenhagen?
99 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 144 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: 700 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Langenhagen anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen.
Gibt es in Langenhagen Ermäßigungen oder Befreiungen?
Zweiter Hund 144 €, jeder weitere 192 €; gefährliche Hunde je 700 €; Befreiung nur für Hunde in Tierschutzeinrichtungen; halber Satz für einen Hund bei geringem Einkommen (Härtefall).
Brauche ich in Langenhagen eine Hundehaftpflicht?
alle Hunde ab 6 Monaten; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden.