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Hunde-Atlas · Baden-Württemberg
Hundesteuer Freiburg im Breisgau 2026
Was ein Hund in Freiburg im Breisgau an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Baden-Württemberg gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Freiburg vom 2.3.2021, Änderung vom 9.5.2023 (in Kraft 1.1.2024), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb eines Monats.
Ermäßigungen und Befreiungen: zweiter und jeder weitere Hund 240 €; Hunde aus einem Freiburger Tierheim nach einem Jahr auf Antrag dauerhaft befreit; Sozialleistungen (SGB II/XII): ein Drittel weniger für den ersten Hund; kein eigener Satz für gefährliche Hunde in der Satzung.
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Freiburg im Breisgau; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht: nur für Kampfhunde (Voraussetzung der Erlaubnis)
- Hundeführerschein: für Kampfhunde (Erlaubnis)
- Leinenpflicht: Kampfhunde und gefährliche Hunde; sonst regelt es die Gemeinde
- Chip und Register: nur Kampfhunde: dauerhafte Kennzeichnung für die Erlaubnis
- Listenhunde: 12 Rassen (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu)
Alle Regeln in Baden-Württemberg mit Quellen →
Für Hunde in Freiburg im Breisgau
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?
120 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 240 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: nicht geprüft.
Bis wann muss ich meinen Hund in Freiburg im Breisgau anmelden?
Innerhalb eines Monats.
Gibt es in Freiburg im Breisgau Ermäßigungen oder Befreiungen?
Zweiter und jeder weitere Hund 240 €; Hunde aus einem Freiburger Tierheim nach einem Jahr auf Antrag dauerhaft befreit; Sozialleistungen (SGB II/XII): ein Drittel weniger für den ersten Hund; kein eigener Satz für gefährliche Hunde in der Satzung.
Brauche ich in Freiburg im Breisgau eine Hundehaftpflicht?
nur für Kampfhunde (Voraussetzung der Erlaubnis).