Hunde-Atlas › Städte › Wolfenbüttel
Hunde-Atlas · Niedersachsen
Hundesteuer Wolfenbüttel 2026
Was ein Hund in Wolfenbüttel an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Niedersachsen gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Stadt Wolfenbüttel: Hundesteuer Festsetzung (Stadtseite), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Ermäßigungen und Befreiungen: zweiter Hund 132 €; Satz für jeden weiteren Hund auf der Stadtseite widersprüchlich (156 € oder 168 €); gefährliche Hunde nicht genannt; Satzung gilt ab 1.1.2026.
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Wolfenbüttel; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht: alle Hunde ab 6 Monaten; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden
- Hundeführerschein: für Ersthalter: Theorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr; befreit u. a., wer in den letzten 10 Jahren 2 Jahre beanstandungsfrei einen Hund hielt
- Leinenpflicht: keine landesweite Leinenpflicht; Gemeinden können sie anordnen
- Chip und Register: Chip und zentrales Hunderegister für jeden Hund
- Listenhunde: 0 Rassen
Alle Regeln in Niedersachsen mit Quellen →
Für Hunde in Wolfenbüttel
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Wolfenbüttel?
90 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 132 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: nicht geprüft.
Bis wann muss ich meinen Hund in Wolfenbüttel anmelden?
Die Frist nennt die Hundesteuersatzung der Stadt; wir haben sie noch nicht geprüft.
Gibt es in Wolfenbüttel Ermäßigungen oder Befreiungen?
Zweiter Hund 132 €; Satz für jeden weiteren Hund auf der Stadtseite widersprüchlich (156 € oder 168 €); gefährliche Hunde nicht genannt; Satzung gilt ab 1.1.2026.
Brauche ich in Wolfenbüttel eine Hundehaftpflicht?
alle Hunde ab 6 Monaten; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden.