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Hunde-Atlas · Sachsen
Hundesteuer Zwickau 2026
Was ein Hund in Zwickau an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Sachsen gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Zwickau, 1. Änderung vom 3.12.2024 (in Kraft 1.1.2025), abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen.
Ermäßigungen und Befreiungen: bei zwei Hunden 140 € je Hund, ab drei Hunden 152 € je Hund; Hunde aus städtisch geförderten Tierheimen ein Jahr befreit; halber Satz für einen Hund bei Sozialleistungen (nicht für gefährliche Hunde).
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Zwickau; den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Sachsen
- Hundehaftpflicht: nur für gefährliche Hunde; marktübliche Mindestsummen 1 Mio. € Personen-, 250 000 € Sachschäden
- Hundeführerschein: für gefährliche Hunde (Prüfung mit Theorie und Praxis)
- Leinenpflicht: gefährliche Hunde mit Leine und Maulkorb; sonst regelt es die Gemeinde
- Chip und Register: keine landesweite Chippflicht
- Listenhunde: 3 Rassen (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier)
Alle Regeln in Sachsen mit Quellen →
Für Hunde in Zwickau
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Zwickau?
108 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 140 € je Hund bei zwei Hunden, ab drei Hunden 152 € je Hund. Gefährliche Hunde / Listenhunde: 720 €.
Bis wann muss ich meinen Hund in Zwickau anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen.
Gibt es in Zwickau Ermäßigungen oder Befreiungen?
Bei zwei Hunden 140 € je Hund, ab drei Hunden 152 € je Hund; Hunde aus städtisch geförderten Tierheimen ein Jahr befreit; halber Satz für einen Hund bei Sozialleistungen (nicht für gefährliche Hunde).
Brauche ich in Zwickau eine Hundehaftpflicht?
nur für gefährliche Hunde; marktübliche Mindestsummen 1 Mio. € Personen-, 250 000 € Sachschäden.