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Hunde-Atlas · Niedersachsen
Hundesteuer Oldenburg (Oldb) 2026
Was ein Hund in Oldenburg (Oldb) an Steuer kostet, wann Sie ihn anmelden müssen und welche Regeln in Niedersachsen gelten. Geprüft am 8. November 2026 an der Quelle der Stadt.
Quelle: Hundesteuersatzung Oldenburg (Oldb), Lesefassung mit Änderung vom 19.12.2011, abgerufen am 8. November 2026.
Anmeldung, Ermäßigung, Befreiung
Anmeldefrist: innerhalb von 14 Tagen.
Ermäßigungen und Befreiungen: zweiter Hund 132 €, jeder weitere 168 €; halber Satz für einen Hund bei Sozialleistungen (SGB II/XII).
Die Hundesteuer zahlen Sie an die Stadt Oldenburg (Oldb); den Bescheid schickt die Stadtkasse bzw. das Steueramt. Abmelden müssen Sie den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder Sie wegziehen.
Regeln in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht: alle Hunde ab 6 Monaten; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden
- Hundeführerschein: für Ersthalter: Theorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr; befreit u. a., wer in den letzten 10 Jahren 2 Jahre beanstandungsfrei einen Hund hielt
- Leinenpflicht: keine landesweite Leinenpflicht; Gemeinden können sie anordnen
- Chip und Register: Chip und zentrales Hunderegister für jeden Hund
- Listenhunde: 0 Rassen
Alle Regeln in Niedersachsen mit Quellen →
Für Hunde in Oldenburg (Oldb)
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026. Fehlt etwas, ist es in OpenStreetMap noch nicht eingetragen.
Hundesteuer im Städtevergleich
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg (Oldb)?
108 € im Jahr für den ersten Hund. Weitere Hunde: 132 €. Gefährliche Hunde / Listenhunde: nicht geprüft.
Bis wann muss ich meinen Hund in Oldenburg (Oldb) anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen.
Gibt es in Oldenburg (Oldb) Ermäßigungen oder Befreiungen?
Zweiter Hund 132 €, jeder weitere 168 €; halber Satz für einen Hund bei Sozialleistungen (SGB II/XII).
Brauche ich in Oldenburg (Oldb) eine Hundehaftpflicht?
alle Hunde ab 6 Monaten; mind. 500 000 € Personen-, 250 000 € Sachschäden.