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Hund halten in Mecklenburg-Vorpommern: Regeln und Hundesteuer 2026
Haftpflicht, Hundeführerschein, Leinenpflicht, Chip und Rasseliste nach dem Hundehalterverordnung M-V vom 11.7.2022, geprüft am 7. November 2026. Dazu die Hundesteuer der größten Städte.
Die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Hundehaftpflicht
keine landesweite Pflichtkeine Pflicht (laut Übersicht)
Hundeführerschein / Sachkunde
keine landesweite Regelkeine landesweite Regel
Leinenpflicht
an bestimmten Ortenalle Hunde an bestimmten Orten (Veranstaltungen, Geschäfte); kein unbeaufsichtigter Freilauf
Chip und Register
nur gefährliche Hundenur gefährliche Hunde
Rasseliste (Listenhunde)
0 RassenKeine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, hängt allein von seinem Verhalten ab.
Grundlage: Hundehalterverordnung M-V vom 11.7.2022. Quellen:
Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Die Hundesteuer legt in Mecklenburg-Vorpommern jede Gemeinde selbst fest, per Satzung. Das Land hat 724 Gemeinden. Diese Städte haben wir an der Quelle geprüft:
| Stadt | 1. Hund | Listenhund |
|---|---|---|
| Greifswald | 80 € | – |
| Neubrandenburg | 96 € | 600 € |
| Rostock | 108 € | 1.000 € |
| Schwerin | 108 € | 700 € |
| Stralsund | 95 € | 500 € |
Hundewiesen und Tierärzte
Laut OpenStreetMap gibt es in Mecklenburg-Vorpommern rund 3,2 Hundewiesen und Freilaufflächen je 100.000 Einwohner. 62 % der Einwohner wohnen höchstens 5 km von einer Tierarztpraxis entfernt.
Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 07.11.2026
Häufige Fragen
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht?
keine Pflicht (laut Übersicht).
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Hundeführerschein?
Es gibt keine landesweite Regel..
Gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Leinenpflicht?
alle Hunde an bestimmten Orten (Veranstaltungen, Geschäfte); kein unbeaufsichtigter Freilauf.
Welche Hunde gelten in Mecklenburg-Vorpommern als Listenhunde?
Keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, hängt allein von seinem Verhalten ab.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Das entscheidet jede Gemeinde selbst. Geprüfte Beispiele: Greifswald 80 €, Neubrandenburg 96 €, Rostock 108 €, Schwerin 108 €, Stralsund 95 € für den ersten Hund im Jahr.